Sicherheitstechnische Prüfung
Gefährdungsbeurteilungen
Wiederkehrende Prüfungen
Mit einer sicherheitstechnischen Prüfung, Gefährdungsbeurteilung bzw. einer wiederkehrenden Prüfung sind nicht nur Sie, sondern auch Ihr Personal und Ihre Gäste nach den aktuellen Regeln Ihrer Berufsgenossenschaft zu jeder Zeit bestens geschützt.
Dazu sind Sie als Betreiber laut § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet.
Wir sind ein, nach DGUV Grundsatz 310-008, zertifiziertes Unternehmen und sind somit befugt, Ihre sicherheitstechnische Prüfung, die Gefährdungsbeurteilung bzw. wiederkehrende Prüfung durchzuführen. Unsere Zertifizierung nach DGUV Grundsatz 310-007 können Sie jederzeit gerne per Mail anfordern.
Warum überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung?
Sie als Betreiber einer Getränkeschankanlage, egal welcher Art, sind für die Sicherheit der Anlage und etwaige Gefahren für Ihre Mitarbeiter verantwortlich.
Wir beurteilen gemäß des Arbeitsschutzgesetzes und der jeweils gültigen Fassung der DGUV Regel 310-007, jegliche Gefahren, die Ihre Gesundheit, die Ihrer Mitarbeiter und Kunden gefährden könnten. Gleichzeitig erstellen wir einen für Sie geeigneten Maßnahmenkatalog zur Beseitigung eventuell vorliegender Mängel und beseitigen diese sach- und fachkundig.
Während unserer regelmäßigen Tätigkeit als Getränkeleitungsreiniger weisen wir Sie, sobald Gefahren vorliegen, auf diese hin und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden.
Hier finden Sie relevante Regelwerke zur Sicherstellung der Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Haben Sie fragen, benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung oder eine wiederkehrende Prüfung?
Sprechen Sie uns gerne an.
Erst wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.....
RG Schankanlagen, Ihr zuverlässiger Partner in und um Hamburg
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